Eingeschlossene Leistungen
Die V-ZUG AG behebt während der Vertragsdauer Störungen an den vertraglich vereinbarten V-ZUG Geräten, die bei normaler Benutzung des Gerätes in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein auftreten. Die Komplettleistungen beinhalten Arbeitszeit, Reisezeit, Ersatzmaterial, Beratung anlässlich von Störungsbehebungen sowie die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung nach der Instandstellung des Geräts. Reparaturkosten infolge Bedienungsfehler oder Fremdkörper sowie entstandene Folgeschäden (z.B. Kühlgut- oder Wäscheschaden) bis zum Maximalbetrag von CHF 500.– sind einmalig über die gesamte Laufdauer des Servicevertrags gedeckt. Erst nach Ablauf des 12. Betriebsjahres werden benötigte Ersatzteile separat in Rechnung gestellt.
Ausgeschlossene Leistungen
Beheben von Störungen und Schäden als Folge von äusseren Einflüssen, höherer Gewalt, Eingriffen Dritter, Überbeanspruchung oder Zweckentfremdung. Auffrischungsarbeiten (z.B. Geschirrkörbe, etc.), periodische Wartungsarbeiten oder Reparaturen an ausserhalb der Geräte liegenden Installationen.
Vertragsdauer und Vertragsabschluss
Die Vertragsdauer beträgt jeweils ein Jahr. Nach Ablauf eines Jahres erneuert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht schriftlich von einer der Vertragsparteien auf Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Das Maximalalter der Geräte bei Vertragsabschluss beträgt fünf Jahre. Wird der Vertrag nicht direkt im Anschluss an die Garantiezeit abgeschlossen, so beträgt die Mindestvertragsdauer drei Jahre. V-ZUG behält sich vor, bei einem Einzelvertrag eine einmalige Einkaufsgebühr zu erheben. Diese beträgt gegebenenfalls für jedes bisherige Betriebsjahr des Geräts CHF 50.-. Verträge für Coffee-Center enden spätestens nach dem 10. Betriebsjahr des Gerätes.
Vertragskosten
Die Vertragskosten verstehen sich jeweils pro Gerät (Einzelvertrag) bzw. für eine Sammlung von Geräten (Sammelvertrag) und für die Dauer eines Jahres. Die Rechnungsstellung für die Jahresprämie erfolgt zu Beginn der Vertragsperiode, zahlbar innert 30 Tagen netto.
Mengenrabatt (nur Einzelverträge)
Mengenrabatte für mehrere Geräte im Vertrag (wird auf der Prämienrechnung berücksichtigt):
2–100 Geräte 10 %
101–500 Geräte 12 %
Über 500 Geräte 14 %
Bei Waschautomaten und Wäschetrocknern sind die Vertragskosten abhängig von der Nutzungsart. Bei überaus hohen Reparaturkosten zu Lasten des Servicevertrags kann die V-ZUG AG einen Austausch zu Spezialkonditionen vorschlagen. Jahresprämien für Geräte in Gebieten, die nicht direkt per Auto erreichbar sind (z.B. Luftseilbahn, etc.) werden individuell festgelegt. Die V-ZUG AG kann bei steigenden Lohn- und Materialkosten die Jahresprämien anpassen. Bei Vertragsauflösung besteht kein Anspruch auf Prämienrückvergütung.
Bonussystem (nur Einzelverträge)
Nach Vertragsbeginn gewährt die V-ZUG AG nach zwei aufeinanderfolgenden störungsfreien Jahren im Folgejahr einen Bonus von 5 % der Nettojahresprämie. Der Bonus erhöht sich um weitere 5 % pro zusätzliches störungsfreies Jahr. Der Maximalbonus liegt bei 25 % (5 × 5 %). Treten im Vertragsjahr eine oder mehrere Störungen auf, so reduziert sich der Bonus im Folgejahr um 5 %. Die Maximalprämie pro Gerät ist jedoch nie höher als 100 % (Nettojahresprämie). Ein Bonus wird jeweils in der folgenden Prämienrechnung als Rückvergütung abgezogen.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Zug.
Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten ab 1. Juli 2023. Änderungen vorbehalten.