1. Anwendungsbereich & Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der jeweils bei Vertragsschluss aktuell gültigen und auf der Website der V-ZUG AG (www.vzug.com/ch/de/general-terms-and-conditions-of-sale) abrufbaren Fassung («AGB») regeln den Verkauf und die Lieferungen von Haushaltsgeräten, Ersatzteilen, Zubehör und weiteren Waren oder Produkten («Produkte») sowie die Erbringung von weiteren Leistungen (zusammen mit Produkten «Leistungen»), der V-ZUG AG («V-ZUG») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden («Kunde») in der Schweiz und Liechtenstein.
Für Zwecke dieser AGB, ist ein (a) «Privatkunde» jede natürliche Person, die Leistungen von der V-ZUG für Zwecke erwirbt, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen und ist ein (b) «Geschäftskunde» eine natürliche oder juristische Person, die Leistungen für Zwecke erwirbt, die im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen. Soweit eine Regelung in diesen AGB keine Unterscheidung zwischen Privat- oder Geschäftskunden macht, findet diese für beide Kategorien von Kunden Anwendung.
2. Vertragsabschluss & Vertragsbestandteile
Angebote von V-ZUG sind grundsätzlich unverbindlich und V-ZUG nimmt Bestellungen für Leistungen freibleibend entgegen. Vom Kunden getätigte Bestellungen sind für diesen verbindlich. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der V-ZUG kommt erst zustande mit Zugang der entsprechenden Auftragsbestätigung beim Kunden als Brief, E-Mail oder Fax oder mittels anderer elektronischer Kommunikationssysteme, die den Nachweis in Textform ermöglichen («Auftragsbestätigung»), oder bei ausbleibender Auftragsbestätigung, sobald V-ZUG durch Erbringung der Leistungen der Bestellung vorbehaltlos nachkommt.
Einseitige Vertragsänderungen durch die V-ZUG aufgrund von Preisanpassungen, Sortimentsänderungen und technischen Änderungen zwischen Vertragsschluss und Erbringung der Leistungen bleiben vorbehalten und werden dem Kunden entsprechend mitgeteilt. Der Kunde hat in solchen Fällen das Recht innert 10 (zehn) Tagen seit Kenntnis der Vertragsänderung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, ansonsten die Vertragsanpassung als genehmigt gilt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Auftragsbestätigungen, die einen Abruf von Leistungen vorsehen, gelten für die darin aufgeführte Frist bzw. maximal für eine Dauer von 18 (achtzehn) Monaten ab Ausstelldatum.
Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder in einem separaten schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und der V-ZUG als solche festgehalten werden. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen, auch wenn der Kunde in einer Bestellung auf solche verweist oder solche nachreicht.
3. Informationen Onlineangebot & Marketingmaterialien
Angebote, Abbildungen oder Informationen der V-ZUG auf der Website, im Service-Portal, im Zubehör-/Ersatzteilshop, in technischen Unterlagen oder in Produktekatalogen oder anderen Marketingmaterialien sind unverbindlich und stellen keine Zusicherungen oder Garantien dar. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Für weiterführende Bestimmungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Website und des Online-Angebots ist auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen zu verweisen, abrufbar unter www.vzug.com/ch/de/legal-information.
4. Leistungen & Lieferung
Die Leistungen von V-ZUG sind in der Auftragsbestätigung abschliessend aufgeführt. Änderungen bei den angebotenen Leistungen (bspw. bei Sortimentswechsel, Auslaufmodellen etc.) bleiben bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorbehalten.
Die Erbringung der Leistung erfolgt, sobald die bestellten Leistungen verfügbar sind. Können bestellte Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht werden, hat V-ZUG jederzeit das Recht, vom gesamten Vertrag oder einem Teil des Vertrages zurückzutreten, ohne zur Erbringung von Ersatzlieferungen oder -leistungen oder der Bezahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein.
Angaben zu Verfügbarkeiten, Lieferfristen und -terminen haben lediglich informativen Charakter und sind unverbindlich. Die Verschiebung oder Nichteinhaltung von Lieferfristen und -terminen durch die V-ZUG berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz oder Rücktritt von der Bestellung.
Bestellungen auf Abruf werden gegebenenfalls mittels Auftragsbestätigung vereinbart. Werden Bestellungen nicht innert der vereinbarten Bestellfristen oder nicht auf die vereinbarten Bestelltermine hin abgerufen, ist V-ZUG berechtigt, die entsprechende Bestellung auf einen von V‑ZUG festgelegten späteren Zeitpunkt zu verschieben oder nach vorgängiger Information an den Kunden ganz oder teilweise zu annullieren.
Erbringung der Leistung erfolgt an die in der Bestellung angegebene Adresse. Es gelten die in der Auftragsbestätigung erwähnten Bedingungen der vereinbarten Incoterms, mangels besonderer Abrede DAP Incoterms 2020.
5. Aktualisierung von Gerätesoftware
V-ZUG hat das Recht, die Software auf Haushaltsgeräten («Gerätesoftware») zu aktualisieren, verbessern und insbesondere Updates und Upgrades durchzuführen (zusammen «Aktualisierungen»). Aktualisierungen erfolgen insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Sicherheit von Kommunikationsnetzwerken sowie des Betriebs und der Wartungsfähigkeit von Haushaltsgeräten. V-ZUG kann Aktualisierungen der Gerätesoftware jederzeit anstossen, durchführen sowie im Rahmen der Erbringung von Service- oder anderen Leistungen auf V-ZUG Haushaltsgeräten von Kunden oder Dritten installieren. Alte Versionsstände der Gerätesoftware verlieren nach Ablauf einer bestimmten Dauer ab Verfügbarkeit der Aktualisierung ihre Gültigkeit und werden nicht mehr unterstützt.
6. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt ist V-ZUG für die Dauer und im Umfang des Bestehens des Ereignisses von seiner Lieferverpflichtung und der Erfüllung von sonstigen Vertragspflichten sowie von jeglicher Haftung für Schäden oder sonstigen vertraglichen Rechtsbehelfen wegen Vertragsverletzung befreit
Als «Höhere Gewalt» gelten Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs der V-ZUG liegen und die die V-ZUG ganz oder teilweise an der Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen hindern, insbesondere bei (Bürger-)Krieg, bewaffneten Konflikten und Feindseligkeiten oder deren ernsthafte Androhung, Aufruhr, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie, rechtmässige oder rechtswidrige Amtshandlungen, behördliche Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, durch die V-ZUG ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Endemien, Explosion, Brand oder Zerstörung von Maschinen, Anlagen oder Produktionsstätten, längerer Ausfall von Transport-, Telekommunikations- oder elektronischen Mitteln oder Wegen, Streik und rechtmässige Aussperrungen.
Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen bei Vorlieferanten der V-ZUG gelten als Höhere Gewalt, soweit der Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erbringung der Leistung gehindert ist.
Der Kunde wird auf diese Lieferverzögerung hingewiesen. V-ZUG ist nach Anzeige des Verzögerungsgrundes jederzeit berechtigt, vom Vertrag entschädigungslos zurückzutreten.
7. Verpackung
Genormte Verpackungen und Paletten können durch den Kunden anlässlich der Lieferung von Produkten durch V-ZUG retourniert bzw. ausgetauscht werden, sofern sich diese in unverschmutztem Zustand befinden und nach Materialien getrennt bereitgestellt werden. Eine gesonderte Abholung durch die V-ZUG erfolgt nicht und eine allfällige Retournierung erfolgt auf Kosten des Kunden. Eine grössere Menge von retournierten Verpackungen und Paletten ist bei der V-ZUG rechtzeitig vorgängig anzumelden. Den Wert von nicht retournierten, genormten Verpackungen und Paletten kann die V-ZUG dem Geschäftskunden verrechnen.
Nichtgenormte Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Bei Geschäftskunden ist die V-ZUG berechtigt, diese zu Selbstkosten zu verrechnen.
8. Preise & Zahlungsbedingungen
Für Geschäftskunden gelten für die Erbringung von Leistungen die im Zeitpunkt des in der jeweils aktuellen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Lieferdatums oder im Zeitpunkt der Leistungserbringung anwendbaren und publizierten V-ZUG Preislisten.
Für Privatkunden gelten die im Zeitpunkt der Bestellung anwendbaren bzw. ausgewiesenen Preise und allfällige Zusatzkosten.
Für Speziallieferungen, die besondere Anforderungen oder individuelle Kundenwünsche erfüllen, gelten die im Zeitpunkt des in der jeweils aktuellen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Lieferdatums oder im Zeitpunkt der Leistungserbringung anwendbaren und publizierten Preiszuschläge, verfügbar unter: www.vzug.com/medias.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. Mehrwertsteuer, soweit nicht separat ausgewiesen. Bei der Lieferung von Haushaltsgeräten wird zusätzlich eine gewichtsabhängige vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG) erhoben. Versandkosten sowie allfällige Zusatzkosten für Express- oder Terminlieferungen, die Entsorgung von alten Haushaltsgeräten oder die Erbringung weiterer Zusatzleistungen werden, soweit nicht abweichend vereinbart bzw. durch die vorgezogene Recycling-Gebühr bereits abgegolten, zusätzlich verrechnet und in der Auftragsbestätigung bzw. bei der Bestellung separat ausgewiesen. V-ZUG kann für den physischen Versand von Dokumenten, insbesondere von Rechnungen für die Erbringung von Dienstleistungen, Gebühren erheben.
Die Rechnungen von V-ZUG sind ohne Abzug (netto) innert 30 (dreissig) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Bezahlung fällig. Nach Ablauf des Fälligkeitstermins kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die V-ZUG ist berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins geltend zu machen oder bei Kauf auf Vorkasse die entsprechende Bestellung nach vorgängiger Mahnung zu annullieren. Wurde für die Erfüllung ein bestimmter Verfalltag verabredet, so kommt der Kunde bereits mit Ablauf dieses Tages in Verzug. Die Erhebung von Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren sowie Geltendmachung weiterer gesetzlicher Verzugsrechte bleibt vorbehalten. Eine Verrechnung durch den Kunden mit eigenen Forderung gegenüber der V-ZUG ist ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
V-ZUG bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Produkte (insbesondere sog. Konsignationsware für Ausstellungsküchen) bis diese vollständig bezahlt ist. Der Kunde ermächtigt V-ZUG hiermit ausdrücklich, die Eintragung des Eigentums im zuständigen amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
10. Prüfung & Abnahme
Der Kunde hat die Leistungen von V-ZUG innert 10 (zehn) Arbeitstagen zu prüfen und V-ZUG allfällige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gelten die Leistungen – unter Vorbehalt allfälliger versteckter Mängel – als genehmigt. Während der Gewährleistungsdauer entdeckte, versteckte Mängel sind V-ZUG unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
11. Rücksendungen
Produkte werden durch V-ZUG nur innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Monaten ab Lieferdatum, nach vorheriger Übereinkunft, in ungebrauchtem Zustand und grundsätzlich nur in Originalverpackung zurückgenommen.
V-ZUG kann dem Kunden für solche Rücksendungen eine Bearbeitungsgebühr für anfallende Kosten (Rücktransport, Abwicklung, Kontrolle, Instandstellung etc.) in Rechnung stellen. Für Rücknahmen gelten die im Zeitpunkt des Rücktransports anwendbaren und publizierten Bearbeitungsgebühren, verfügbar unter: www.vzug.com/medias.
Weiter ist V-ZUG berechtigt, dem Kunden bei solchen Rücknahmen, je nach Zustand der Produkte, nicht den gesamten fakturierten Betrag gutzuschreiben, sondern dem Kunden einen Anteil des ursprünglich in Rechnung gestellten Preises zu belasten bzw. einen Teil für entstandene Umtriebe einzubehalten, insb. bei Schäden an Produkt oder Verpackung.
12. Gewährleistung
Für die von V-ZUG gelieferten, in der Schweiz und in Liechtenstein gekauften und installierten Produkte gelten für rechtzeitig gerügte Mängel die folgenden Gewährleistungsfristen:
V-ZUG kann den Privatkunden, die Produkte der V-ZUG installiert haben und sich bei der V-ZUG entsprechend registrieren, eine verlängerte Herstellergarantie gemäss den jeweils im Registrierungszeitpunkt aktuell gültigen und auf der Website der V-ZUG AG (www.vzug.com/ch/de/warrantyregistration/login) abrufbaren Garantiebestimmungen gewähren, die gegebenenfalls über die vertraglich mit dem Verkäufer der Produkte vereinbarte Gewährleistungsfrist hinausgeht.
Bei rechtzeitiger Prüfung und unverzüglicher Mängelrüge erbringt die V-ZUG die Gewährleistung nach eigener Wahl durch Nachbesserung, (Teil-)Ersatzlieferung oder (Teil-)Rückerstattung des Kaufpreises. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatzvornahme oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Die Leistungen im Rahmen der Gewährleistung werden durch die eigene V-ZUG Serviceorganisation oder durch andere von V-ZUG autorisierte Servicedienstleister ausgeführt. Bei Software kommt V-ZUG ihrer Pflicht zur Nachbesserung nach, wenn sie zur Mängelbeseitigung eine neue Version einer Software (z.B. Update, Wartungsrelease/Patch) überlässt, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält bzw. diesen beseitigt oder eine Ausweichlösung entwickelt.
Für im Rahmen der Gewährleistung ersetzte oder nachgebesserte Produkte oder Teile beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen, und es gelten für solche Produkte und Ersatzteile die ursprünglichen Gewährleistungsfristen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen ins Eigentum der V-ZUG über.
Befindet sich das von der Gewährleistung erfasste Produkt an einem Ort, der für die Service-Fahrzeuge von V-ZUG nicht zugänglich ist, ist die Gewährleistung insofern eingeschränkt, als zusätzliche Weg- und Transportkosten, wie z.B. Bergbahn- und Helikoptertransporte, dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, die nicht infolge schlechten Materials oder fehlerhafter Konstruktion der Produkte entstanden sind, wie z.B. infolge natürlicher Abnützung (Verschleissteile), nicht fachgerechter Installation oder Lagerung, mangelhafter Wartung, unsachgemässem Gebrauch, insb. durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Produktspezifikationen oder von Betriebsvorschriften, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Dritte, Verwendung von anderen als Original-Ersatzteilen von V-ZUG (einschliesslich Software) sowie höherer Gewalt oder anderen Gründen, die V-ZUG nicht zu vertreten hat.
13. Produktsicherheitsgesetz und Rückverfolgbarkeit
Entsteht im Laufe der Produktelebensdauer der gelieferten Ware aufgrund eines Produktefehlers eine aktuelle oder mögliche Gefahr für die Personensicherheit oder ein Gesundheitsrisiko, so ist der Geschäftskunde verpflichtet, für deren Beseitigung wirksam mit der V-ZUG zusammenzuarbeiten und sich an die geltenden Vorgaben des Produktesicherheitsgesetz (PrSG) zu halten, insbesondere die vollständige Rückverfolgbarkeit von gelieferten Waren sicherzustellen. Die V-ZUG ist berechtigt, die Verpflichtung des Geschäftskunden gemäss PrSG auf schriftliche Voranzeige hin mit geeigneten Massnahmen zu überprüfen.
14. Haftungsausschluss
Der Kunde hat wegen Mängeln und Schäden an Leistungen einzig die in Ziffer 12 ausdrücklich genannten Rechte. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden gegen die V-ZUG und ihre allfälligen Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, insbesondere auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Der Kunde hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt oder der Leistung selbst entstanden sind, wie bspw. Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Die zwingenden Haftungsbestimmungen des schweizerischen Produktehaftpflichtgesetzes bleiben vorbehalten.
15. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an allen Marken, Logos, Fotos, Texten, Designs etc. im Zusammenhang mit Leistungen der V-ZUG auf der Website, im Service-Portal, im Zubehör-/Ersatzteilshop, in Produktekatalogen oder anderen Marketingmaterialien (wie Ausstellungs-, Verkaufsförderungs- und Point of Sale-Material, Prospekten, Flyern etc.) und ähnlichen Unterlagen liegen ausschliesslich bei V-ZUG oder deren Lizenzgeber. Diese Inhalte dürfen vom Kunden ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von V-ZUG weder heruntergeladen, vervielfältigt, verbreitet, verkauft, lizenziert noch für andere Zwecke genutzt werden.
Für die in den Produkten oder Leistungen enthaltene Software bleiben alle Rechte vorbehalten.
16. Einseitige Anpassung der AGB & Angebot
V-ZUG behält sich jederzeitige und einseitige Änderungen der vorliegenden AGB sowie den Umfang und Inhalt des Leistungsangebots ausdrücklich vor.
17. Datenschutz
Die V-ZUG bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der V-ZUG-Datenschutzerklärung, verfügbar unter: www.vzug.com/ch/de/privacy-statement.
18. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrags zwischen V‑ZUG und dem Kunden bzw. dieser AGB heben die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht auf. Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall, die ungültige oder anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche der aufgehobenen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommt. Gleiches gilt bei Vertragslücken.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte setzt die vorgängige schriftliche Zustimmung von V-ZUG voraus.
Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte am Sitz von V-ZUG zuständig. V-ZUG ist ferner berechtigt, eigene Ansprüche am Sitz/Wohnsitz des Kunden geltend zu machen. Für Verträge mit Privatkunden bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorbehalten.
Zug, Januar 2025