
Der Energieverbrauch wird weiterhin in kWh als Jahresverbrauch angegeben. Zudem liefert das Label Informationen zum Gesamtvolumen aller Kühl- und Kaltlagerfächer und gegebenenfalls aller Tiefkühlfächer sowie zu den Luftschallemissionen und zur Luftschallemissionsklasse.
Ab dem 1. März 2024 gilt als neue Mindestanforderung für Kühl- und Gefriergeräte die Effizienzklasse E.
1. QR-Code (falls das Modell auch in der EU verkauft wird) für weitere Gerätedetails 2. Energieeffizienzklasse 3. Jährlicher Energieverbrauch in kWh/Jahr (gemessen unter neuen Standardbedingungen) 4. Die Summe der Volumina der Tiefkühlfächer 5. Die Summe der Volumina der Kaltlagerfächer und der Kühlfächer 6. Luftschallemissionen, ausgedrückt in dB(A) re 1 pW und Luftschallemissionsklasse